Recycling Informationen für Kunden
Gestaltung der Sammlung und Verwertung in Deutschland
Am 13. August 2005 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz liegt die Verantwortung für die Finanzierung der Sammlung, Verwertung und Entsorgung für Elektro- und Elektronikaltgeräte, die vor dem 24. März 2006 erworben wurden, beim Kunden. Dies gilt auch dann, wenn das zu entsorgende Altgerät durch ein neues Gerät der Firma Zimmer ersetzt wird. Altgeräte, die vor dem 24. März 2006 gekauft worden sind, gelten als historische Altgeräte.
Gemäß ElektroG hat Zimmer die Verpflichtung die Sammlung, Behandlung, Verwertung und Entsorgung von allen Elektro- und Elektronikgeräten zu finanzieren, die Sie von Zimmer nach dem 24. März 2006 gekauft haben, sobald diese neuen Geräte letztendlich zu Abfall werden. Diese Geräte werden als neue Altgeräte bezeichnet.
Zimmer ist ein Unternehmen, das umweltverantwortlich handelt. Deshalb haben wir uns entschieden, die Sammlung, Verwertung und Entsorgung von allen Zimmer Elektro- und Elektronikaltgeräten zu übernehmen, unabhängig vom Zeitpunkt des Kaufs und des Abfallanfalls.
Unser Ansatz neue Umweltkosten zu teilen beinhaltet folgendes:
- Der Kunde zahlt den Transport der Altgeräte zu dem von Zimmer für Deutschland ausgewählten Entsorgungsfachbetrieb.
- Zimmer übernimmt die Kosten für Behandlung, Verwertung und Entsorgung der Altgeräte um die Vorgaben des ElektroG zu erfüllen.
- Zimmer übernimmt die Kosten des Datenmanagements und der Berichterstattung zur Nachweisführung gegenüber dem Umweltbundesamt um die Einhaltung aller sich aus dem ElektroG ergebenden administrativen Verpflichtungen zu dokumentieren.
Zimmer hat einen Recycling Vertrag mit dem European Advanced Recycling Network (EARN) abgeschlossen und wird alle Kosten für die Behandlung, die Verwertung und die Entsorgung der Altgeräte von dem Zeitpunkt an übernehmen, wenn die Geräte am EARN Standort in Deutschland ankommen. Alle neuen Altgeräte, die durch den Kauf eines Zimmer Produktes entstehen, sind als nicht gefährliche Abfälle einzustufen.
Es liegt in der Verantwortung unserer Kunden, die Sammlung und den Transport zu EARN zu organisieren und für die daraus entstehenden Kosten aufzukommen. Gemäß der deutschen Abfallgesetzgebung steht unseren Kunden die Wahl des Transporteurs, der die neuen Altgeräte sammelt und zu EARN transportiert frei.
Um EARN die Identifizierung der Zimmer Geräte bei ihrer Ankunft bei der Recyclingstelle zu erleichtern, möchten wir Sie bitten das Recycling Etikett zu nutzen, welches Sie über den unten aufgeführten Link herunterladen können. Bitte füllen Sie das Etikett mit Ihren Firmeninformationen aus und befestigen Sie dieses an einer passenden Verpackung für den Transport des Gerätes zu EARN.
Recycling Etikett für Kunden in Deutschland (PDF 17.3 KB)
Meldung der Recycling Informationen von Zimmer Altgeräten in Deutschland
Gemäß §13 des ElektroG ist Zimmer dazu verpflichtet jährlich die Mengen und die Produktkategorien der Elektro- und Elektronikgeräte zu melden, die Zimmer in Deutschland in Verkehr bringt, wiederverwendet, stofflich verwertet und einer sonstigen Verwertung gemäß Anhang II des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) zuführt.



